AGB
1. Allgemeine Bestimmungen
Die nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) finden für alle Aufträge und Vereinbarung Anwendung, welche zwischen einem Auftraggeber und der Virtual Accountant GmbH („Auftragnehmer“) abgeschossen werden und die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil von sämtlichen Angeboten, Bestellungen und Verträgen zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer.
2. Inkrafttreten von Einzelverträgen
An den Auftragnehmer erteilte Aufträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung bzw. einen unterschriebenen Auftragsvertrag. Die Angebote sind unverbindliche Aufwandsschätzungen. Die Angebote über den Stundensatz vom Auftragnehmer bleiben falls nicht anders schriftlich angegeben für eine Dauer von 30 Tagen verpflichtend und werden durch die Annahme des Auftraggebers rechtsgültig.
3. Vergütung
1. Honorare
Die vom Auftraggeber für die Dienstleistungen vom Auftragnehmer zu entrichtende Vergütung bemisst sich nach der im Vertrag ausgewiesenen Art und Höhe. Eine allfällige Erhöhung des Stundensatzes wird mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten elektronisch schriftlich mitgeteilt.
2. Nebenkosten
Die im Zusammenhang mit der Dienstleitung erhobenen Nebenleistungen wie beispielsweise Lizenzkosten, Spesen, Materialauslagen, etc. werden gesondert ausgewiesen.
3. Vorschuss
Als Sicherheitsleistung kann ein Vorschuss in der Höhe einer mutmasslichen durchschnittlichen Monatsrechnung verlangt werden.
4. Rechnung
Sofern keine anderslautendende Abrede besteht, stellt der Auftragnehmer die Dienstleistungen dem Auftraggeber monatlich, jeweils nach Ablauf eines Monates, in Rechnung. Änderungen im Prozess der Rechnungsstellung vorbehalten nach erfolgter Information an den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus. Nebenkosten werden in der Regel sofort verrechnet aber spätestens mit der monatlichen Rechnung. Die Rechnungen und allfällige Mahnungen werden elektronisch versendet. Die Rechnungen beinhalten alle für die Überprüfung notwendigen Angaben und Unterlagen, wie Leistungsperiode, Leistungsumfang etc. sowie jeweilige Ansprechpartner.
1. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind innert 10 Tagen zahlbar. Abweichende Bedingungen gemäss zusätzlicher Vereinbarung möglich.
2. Zahlungsverzug
Nach Ablauf einer nicht erfüllten Zahlungsfrist von 10 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgt allenfalls aus Kulanz eine oder mehrere Zahlungserinnerungen. Laufende Leistungen an den Auftraggeber können ab Zahlungsverzug umgehend eingestellt werden. Sowie ist ab Zahlungsverzug der gesetzliche Verzugszins in der Höhe von 5% auf dem ausstehenden Bruttobetrag fällig. Sofern keine Zahlung innerhalb der gegebenen Frist erfolgt, wird die Betreibung eingeleitet.
5. Leistungserbringung
1. Informationspflicht
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin während den üblichen Geschäftszeiten und nach vorheriger Anmeldung jederzeit Einsicht über den Stand der erbrachten Leistungen und erteilt die erforderlichen Informationen.
2. Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer fristgerecht sämtliche Informationen, Dokumentationsmaterialien und Leitlinien bis zum vereinbarten Startdatum zur Verfügung zu stellen, welche für das Verständnis und die korrekte Durchführung vom Projekt benötigt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet ohne Verrechnung jede notwendige und aus eigenen Kräften mögliche Unterstützung gewähren. Eine Verzögerung der Informationsbeschaffung durch den Auftraggeber, führt zu einer zeitlichen Verschiebung der Auftragserfüllung. Für allfällige Kosten im Zusammenhang mit der durch den Auftraggeber verschuldeten zeitlichen Verschiebung der Auftragserfüllung haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung Kenntnis von allen Unterlagen und Umständen, die für das Verständnis des Projektes und die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Durch Projektverzögerungen seitens Auftraggeber jeglicher Art, ist Virtual Accountant GmbH berechtigt die geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen, spätestens 3 Monate nach vereinbartem Projektabschluss.
3. Vertraulichkeit
Sämtliche Daten und Unterlagen, welche der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Eigentum und Urheberrecht an den erbrachten Leistungen gehen nach vollständiger Zahlung der Rechnungen auf den Auftraggeber über. Abweichende Bedingungen gemäss zusätzlicher Vereinbarung möglich. Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Massnahmen, um die ihm anvertrauten Daten und Unterlagen vor Verwertung durch Nichtberechtigte und vor Verlust zu schützen.
4. Arbeiten
Der Auftragnehmer bleibt in der Festlegung seines Arbeitsortes, der Einteilung seiner Arbeitszeit und der Einteilung seines Arbeitsablaufes frei, sofern sich nicht aus dem übernommenen Auftrag Einschränkungen ergeben. Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seines Auftrages Dritte beiziehen.
6. Gewährleistung
1. Sorgfaltspflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vertragsleistungen mit der notwendigen Sorgfalt zu erbringen, unter Beachtung und Einhaltung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und mit bestehendem und während der Laufzeit dieses Vertrags hinzugewonnenem Fachwissen.
2. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die grobfahrlässig oder vorsätzlich dem Auftraggeber verursacht werden. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für entstandene Folgeschäden. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn er aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgerechten Erfüllung von vertraglichen Leistungen gehindert wird. Der Auftragnehmer haftet nicht für die vom Auftraggeber in Virtual Accountant GmbH erstellten Inhalte.
3. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses nach Massgabe des aktuellen Datenschutzgesetzes.
Der Auftraggeber erlaubt dem Auftragnehmer den Auftrag mithilfe von Drittsoftwaren auszuführen. Sowie auf die Daten aus dem Ausland zuzugreifen.
4. Mängel
Der Auftraggeber ist verpflichtet Mängel innert 30 Tagen nach Leistungserbringung dem Auftragnehmer schriftlich elektronisch oder postalisch zu melden. Sofern die Mängel berechtigt sind, wird der Auftragnehmer diese innert angemessener Frist ohne zusätzliche Verrechnung beheben.
7. Urheberrechts und Eigentums
1. Urheberrecht
Sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte an Dokumenten, welche vom Auftragnehmer im Rahmen seines Auftragsverhältnisses hergestellt werden und/oder an deren Herstellung er mitwirkt, stehen nach Begleichung sämtlicher Forderungen ausschliesslich dem Auftraggeber zu. Abweichende Bedingungen gemäss zusätzlicher Vereinbarung möglich.
2. Eigentum
Die Arbeitsergebnisse sowie die dazugehörenden Unterlagen sind mit ihrer Erstellung im jeweiligen Bearbeitungszustand im Eigentum des Auftraggebers. Dem Auftraggeber steht das ausschliessliche Recht zu, die Arbeitsergebnisse beliebig zu nutzen, nutzen zu lassen und Dritten beliebige Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen einzuräumen.
3. Rechte Dritter
Der Auftragnehmer anerkennt die Schutzrechte Dritter (einschliesslich Eigentums- und Immaterialgüterrechte) und wird alles daransetzen, den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter zu schützen.
Der Auftraggeber darf, die vom Auftragnehmer entwickelten und im Auftrag verwendeten Methoden, Verfahren und Werkzeuge nur für den erteilten Auftrag und seine eigenen Zwecke verwenden und diese weder an Dritte weitergeben noch sonst wie verwenden. Das Urheberrecht über vom Auftragnehmer entwickelte und im Auftrag eingesetzte Methoden, Verfahren und Werkzeuge bleibt beim Auftragnehmer.
8. Abwerbung
Die Anstellung oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen in irgendeiner Form von Mitarbeitern der anderen Vertragspartei während der Vertragsdauer und innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeendigung darf nur im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis erfolgen.
9. Geheimhaltungspflicht
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Geheimnisse der anderen Partei, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Rahmen eines Auftrages anvertraut oder anderweitig bekannt werden, vertraulich zu halten und weder zu verwerten noch Dritten mitzuteilen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.
10. Kündigung
Ausgenommen einer Beendigung zur Unzeit haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit und fristlos zu beendigen.
Wird das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet, ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die bis zur Vertragsbeendigung entstandenen Kosten. Darüberhinausgehende Erfüllungs- oder Schadenersatzansprüche bestehen nicht.
11. Schlussbestimmungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt in begründeten Fällen, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden online publiziert und können jederzeit vom Kunden eingesehen werden. Ohne schriftlichen Widerspruch innert 60 Tagen seit Publizierung gelten die Änderungen als genehmigt. Im Widerspruchsfall steht es dem Auftraggeber frei den Auftrag zu künden. Ohne ausdrückliche anderslautende Vereinbarung zwischen den Parteien in einem Auftrag kommen diese AGB zur Anwendung. Für alle in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich geregelten Fragen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes. Der Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.