Milchbüchleinrechnung: Wer darf sie führen und wann lohnt sich der Wechsel?
Was ist die Milchbüchleinrechnung eigentlich?
Stell dir die Milchbüchleinrechnung wie ein einfache Plus-Minus-Liste vor: Du schreibst einfach auf, was reinkommt und was rausgeht. Am Ende des Jahres schaust du, wie viel Geld auf dem Konto ist und was du noch an Material (Inventar) besitzt. Im Gegensatz zur «grossen» Buchhaltung verzichtest du hier auf den komplizierten Aufbau von Bilanz und Erfolgsrechnung.
Beim Sortieren der Belege fragt man sich oft, ob die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (das «Milchbüchlein») noch reicht. Gesetzlich ist sie für Einzelunternehmen bis zu einem Umsatz von CHF 500'000 erlaubt, praktisch stösst sie aber oft an ihre Grenzen.
Wer darf sie führen?
Einzelunternehmen, Personengesellschaften unter CHF 500’000 Umsatz und nicht eintragungspflichtige Vereine.
Wann lohnt ein Upgrade?
Schon vor der Grenze kann ein Wechsel sinnvoll sein:
- MWST-Pflicht: Ab CHF 100’000 Umsatz wird die einfache Rechnung schnell unübersichtlich.
- Archivierung: Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Digitale Systeme erleichtern das stark.
- Überblick: Bei vielen Kunden- oder Lieferantenrechnungen verlierst du mit Excel leicht die Übersicht über deine Liquidität.
Unser Tipp: Eigenleistung mit Experten-Check
Du führst dein Milchbüchlein selbst. Wir prüfen anschliessend den Jahresabschluss sorgfältig, sodass alles korrekt ist und steuerlich relevante Punkte berücksichtigt werden. So sparst du Kosten, vermeidest Fehler und nutzt Steuervorteile optimal.
Noch fragen?
Schreibe uns eine E-Mail an info@virtualaccountant.ch.